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Aktualisierung zum Verfahren Stillfüssel

Als wir im August 2022 den untenstehenden Hinweis veröffentlichten, war das Hauptsacheverfahren gegen die Baugenehmigung des Windparks Stillfüssel noch anhängig. Wir hatten damals geschrieben, dass die Aussichten auf ein für uns positives Urteil gegen Null tendieren. Leider haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre diese Einschätzung bestätigt.

Im Oktober 2024 wurde die Klage des Umweltverbandes gegen die Genehmigung des Windparks zurückgenommen. Diese Entscheidung erfolgte nicht deshalb, weil die vorgetragenen naturschutzfachlichen und rechtlichen Einwände ausgeräumt worden wären. Vielmehr haben sich die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Weise verändert, die gerichtliche Verfahren gegen Windkraftprojekte nahezu aussichtslos erscheinen lassen.

In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Grundlagen mehrfach zugunsten eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie angepasst. Natur- und Artenschutzbelange, die früher eine ernsthafte Hürde für Genehmigungsverfahren darstellen konnten, sind in der praktischen Anwendung zunehmend in den Hintergrund gerückt. Der Ausbau der Windenergie wird heute regelmäßig als überragendes öffentliches Interesse bewertet. Dies hat weitreichende Folgen für die Abwägung zwischen Energiepolitik und Naturschutz.

Auch die Rechtsprechung hat diese Entwicklung begleitet. Entscheidungen nationaler und europäischer Gerichte haben den rechtlichen Spielraum für Einwendungen gegen Windkraftprojekte weiter eingeschränkt. Umwelt- und Artenschutzargumente besitzen heute deutlich geringeres Gewicht als noch vor wenigen Jahren. Die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen sind dadurch erheblich gesunken.

Vor diesem Hintergrund sahen sich die Kläger letztlich gezwungen, das Verfahren zu beenden. Die Rücknahme der Klage war keine inhaltliche Zustimmung zum Projekt, sondern die Konsequenz einer Rechtslage, die kaum noch realistische Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bot. Zugleich wären mit einer Fortführung erhebliche finanzielle Risiken verbunden gewesen.

Damit endet nach mehr als acht Jahren der organisierte Widerstand gegen den Windpark Stillfüssel auch auf juristischer Ebene. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unterstützer, Fachleute und Umweltverbände haben sich in dieser Zeit mit großem persönlichem Einsatz für den Schutz von Natur, Landschaft und Lebensqualität eingesetzt. Ihnen allen gilt unser ausdrücklicher Dank.

Die Kritik an den politischen Entwicklungen der vergangenen Jahre bleibt jedoch bestehen. Der Fall Stillfüssel zeigt aus unserer Sicht beispielhaft, wie der Ausbau der Windenergie zunehmend Vorrang vor Natur- und Artenschutz erhält. Bürgerproteste und fachliche Einwendungen verlieren an Bedeutung, während rechtliche Möglichkeiten zur Überprüfung von Genehmigungen immer weiter eingeschränkt werden.

Der lange Kampf gegen die Errichtung des Windparks "Stillfüssel" ist damit beendet. Die grundsätzlichen Fragen, die uns seit Beginn begleitet haben, bleiben jedoch bestehen. Jeder mag sich sein eigenes Urteil darüber bilden, ob die damals versprochenen Ziele der Energiewende erreicht wurden und welchen Preis Natur, Landschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dafür zu zahlen hatten.

Mit dem Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen und dem Ende der aktiven Arbeit der Bürgerinitiative verliert auch diese Webseite ihre ursprüngliche Funktion. Bereits seit geraumer Zeit werden die früheren Berichte, Dokumentationen und Ereignisse aus unserer aktiven Zeit nicht mehr auf dieser Internetseite angezeigt. Gleichwohl zeigt der Blick auf die Besucherzahlen, wie groß das Interesse über viele Jahre hinweg war. Allein die Rubrik „Aktuell“ wurde insgesamt 26.450 Mal aufgerufen. Wir werden den Betrieb der Webseite im April 2027 vollständig einstellen. Wir bedanken uns bei allen, die uns über die Jahre begleitet, unterstützt und den Weg gemeinsam mit uns gegangen sind.

Der Weg endet hier - bleiben Sie der Natur und Ihrer Heimat verbunden. 

Ihre 

BI Siedelsbrunn & Ulfenbachtal 

(Juni 2026)

 

 

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Hinweis in eigener Sache 

 

Wie Sie sicherlich bereits festgestellt haben, aktualisieren wir unsere Webseite nicht mehr in regelmäßigen Abständen. Auch berichten wir nicht mehr über aktuelle Geschehnisse und Entwicklungen um uns herum. Zu viel mutet zwischenzeitlich grotesk an. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie und dem ersten Lockdown im März 2020 sind unsere Aktionen und vor allem Demonstrationen eingestellt. 82 Mal haben wir jeden Donnerstag in Wald-Michelbach vor dem Rathaus demonstriert. Darüber hinaus wurden zahlreiche Demonstrationen in Lorsch, Heppenheim, Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt, Berlin und vor Ort bei befreundeten Bürgerinitativen in der Region durchgeführt und begleitet. Insgesamt dürften es rund 150 Demonstrationen gewesen sein. In der Hochphase der Rodungs- und Bauarbeiten waren wir darüber hinaus täglich im "Schichtdienst" im Wald mit einer Abordnung von Mitstreiterinnen und Mitstreiter vertreten. Dort mussten wir uns belehren lassen, dass sich der Wald jetzt im Besitz des Betreibers befindet und er dort sein Hausrecht mit Hilfe der Polizei durchsetzen dürfe. Denn: Industrieanlagen dürften jetzt auch in Wäldern errichtet werden. Diese Aktionstage könnten noch hinzu addiert werden. Künftige Aktionen sind Stand heute nicht geplant. Ohnmächtig müssen wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinnehmen, dass die "Erneuerbaren Energien" jetzt in "Friedensenergien" umgetauft werden und sogar der Grundsicherung bzw. Grundversorgung in Deutschland dienen. Der Windkraftlobby ist es also endlich gelungen, die letzten verbliebenen Naturschutzgesetze komplett auszuhebeln. Die Erneuerbaren Energien werden ab sofort kräftig ausgebaut - das wird auch Markus Söder mit seinen Bayern in Punkto Windkraft zu spüren bekommen. Wir sind gespannt, wann die "H10-Regelung" in Bayern abgeschafft wird. Widerstand erscheint in diesen Zeiten zweckloser und sinnfreier denn je. Gesellschaftspolitisch erfährt der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine breite Zustimming in der Bevölkerung. Die Politik kann sich gestärkt in ihrem Vorhaben fühlen, eine (noch) Industrienation wie Deutschland mit nicht speicherbaren Flatterstrom aus Wind und Sonne versorgen zu wollen. Aber zurück zu uns: Die Bürgerinitiativen Siedelsbrunn und Ulfenbachtal bestehen weiter. Das Hauptsacheverfahren mit einer mündlichen Verhandlung gegen die Baugenehmigung vom 30. Dezember 2016 ist bis heute vom Verwaltungsgericht Darmstadt nicht eröffnet worden. Nun sind also fast sechs Jahre (!) seit Genehmigung vergangen. Auch die deutsche Justiz kommt nicht mehr voran. Dadurch besteht für den Betreiber der Windindustrieanlagen auf dem Stillfüssel nach wie vor keine Rechtssicherheit. Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald feststeht, wann das Verfahren in Darmstadt eröffnet wird. Die Aussichten auf ein für uns positives Urteil sind gleich Null - das Verwaltungsgericht prüft nicht, wer recht hat, sondern wer recht behalten soll. Folgerichtig wird alles dafür getan, dem Regierungspräsidium Darmstadt als öffentliche Behörde die ordnungsgemäße Genehmigung juristisch zu attestieren. Dazu werden vom Verwaltungsgericht fundiert vorgetragene Sachverhalte der Gegenseite einfach negiert oder keiner ausreichenden Bewertung unterzogen. Das Gericht geht im letzteren Fall erst gar nicht auf das vorgebrachte Argument ein. Dennoch stirbt die Hoffnung zuletzt bzw. dann, wenn die letzte gerichtliche Instanz geurteilt hat. Außerdem gilt die alte Juristenweisheit, die schon die Römer kannten: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". So lange gilt es abzuwarten - so viel Zeit muss sein. Wir nehmen sie uns gerne. 

Unser Tipp: Schauen Sie ab und zu wieder mal hier vorbei. Sobald sich etwas Neues ereignet, sind wir tagesaktuell wieder für Sie da. 

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Zeit. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Herzlichst

Ihre 

BI Siedelsbrunn & Ulfenbachtal 

(August 2022)

 

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Wussten Sie, dass Windräder Grundstücke entwerten? 

JA, das wussten Sie bereits oder haben es zumindest vermutet. Sie hoffen sicherlich, dass Ihnen das als betroffener Bürger von Wald-Michelbach oder anderswo mit der eigenen Immobilie nicht passiert. Weit gefehlt. Schon heute weisen Immobilienmakler auf die Risiken hin und raten dringend an, auf mögliche Störfaktoren in der Umgebung zu achten. Dazu zählen auch, wen wundert es, Windräder. 

Kann ein Betrag zur Klimarettung etwa ein Störfaktor in unserer Gesellschaft sein? Wir Deutschen sind doch alle so positiv für die Klimarettung eingestellt. Jeder will sie. Dennoch ist es nun ein Makel, wenn eine Immobilie direkt an einem Wind-"park" liegt? Fakt ist, dass der Staat mit seiner fehlgeleiteten Energiepolitik viele seiner Bürger zwangsweise enteignet. Entschädigung gleich Fehlanzeige, da "Öffentliches Interesse" immer als Argument überwiegt. Deutschland ist eine Lachnummer. Leider. 

WEA werten Grundstck ab

 

Hier geht es zum Ratgeber der Naspa
Prof. Dr. Michael. Elicker, Staatsrechtler | Beitrag zur entschädigungslosen Enteignung des Häuslebauers 

 

ODENWALD-BLUES

 

Trailer: In einem dreiviertel Jahr